AGB Grafikdesign
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Grafikdesign

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen im Bereich Grafikdesign zwischen Hannes Reick, Schmalzgartenweg 5, 73054 Eislingen, nachfolgend "Anbieter" genannt, und seinen Kunden, nachfolgend "Kunde" genannt, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter erbringt für den Kunden Grafikdesign-Leistungen. Ein Vertragsschluss hat hierbei schriftlichen oder in Textform zu erfolgen.
2.3 Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Anbieters ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Anbieters. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Kunden.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das genannte Gesetz gilt uneingeschränkt zwischen den Parteien, insbesondere auch unabhängig einer etwaigen sog. Schöpfungshöhe. Insbesondere bezieht sich dies auf die Regelungen der §§ 31 ff. UrhG sowie der §§ 97 ff. UrhG zu.
3.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen zu keiner Zeit ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters im Original oder bei etwaiger Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jedwede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Im Falle eines Verstoßes wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung fällig.
3.3 Der Anbieter räumt dem Kunden das für den jeweiligen Zweck erforderliche einfache Nutzungsrecht ein. Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts auf Dritte bedarf hierbei der schriftlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde. Das Recht des Anbieters, seine Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden, bleibt hiervon unberührt.
3.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
3.5 Der Anbieter ist bei einer zulässigen Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder auch öffentlichen Zugänglichmachung der Entwürfe und Reinzeichnungen grundsätzlich als Urheber zu nennen, soweit dies nicht gänzlich branchenunüblich ist. Im Falle eines Verstoßes wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung fällig.
3.6 Jedwede zulässige Vervielfältigung durch den Kunden bedarf der Vorlage von Korrekturmustern.
3.7 Vorschläge oder eine Mitarbeit des Kunden oder dessen Mitarbeitern haben hierbei weder Einfluss auf die Höhe der Vergütung noch begründen sie ein etwaiges Miturheberrecht.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die Grafikdesign-Leistungen richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich hierbei zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Kunde Unternehmer ist.
4.3 Die Vergütung ist zu 50 Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und zu 50 Prozent bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfordert der Auftrag finanzielle Vorleistungen des Anbieters, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter bei Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Bei Verbrauchern ist dieser 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
4.5 Gesamtfälligkeit tritt nach Abnahme des Werkes ein. Die Abnahme darf zu keiner Zeit aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Es besteht Gestaltungsfreiheit unter Begrenzung durch die Leistungsbeschreibung. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion etwaige Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen.
4.6 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sowie eine etwaige Aufrechnung des unternehmerischen Kunden hiergegen ist nur bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Für den Fall des schuldhaften Unterlassens einer Mitwirkung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe iHv 5% der Gesamtvergütung.
5.3 Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Das Recht einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
5.4 Der Kunde versichert ausdrücklich zur Verwendung aller dem Anbieter übergebenen Vorlagen berechtigt zu sein und dass diese frei von Rechten Dritter sind. Sollte es an einer solchen Berechtigung mangeln bzw. die Vorlagen mit Rechten Dritter belastet sein, stellt der Kunde den Anbieter im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
6. Sonderleistungen sowie Neben– und Reisekosten
6.1 Der Anbieter kann, wenn dies notwendig wird, Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden bestellen. Hierbei ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.
6.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für diese Fremdleistung.
6.3 Fallen Auslagen für technische Nebenkosten an, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind diese vollumfänglich vom Kunden zu erstatten.
6.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind vom Kunden zu erstatten.
7. Eigentum an Entwürfen und Daten
7.1 Neben den Nutzungsrechten erfolgt zu keiner Zeit eine Eigentumsübertragung an Entwürfen und Reinzeichnungen.
7.2 Etwaige übergebene Originale sind dem Anbieter nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust sind die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt.
7.3 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben ebenso im Eigentum des Anbieters. Dieser ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Kunde eine etwaige Zurverfügungstellung, ist dies schriftlich zu vereinbaren und grundsätzlich gesondert zu vergüten.
7.4 Hat der Anbieter dem Kunden Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters angepasst oder verändert werden. Eine Haftung für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen scheidet grundsätzlich aus.
7.5 Das Versenden sämtlicher in diesem Abschnitt genannter Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
8. Eigenwerbung
Dem Anbieter steht das Recht zu, die zur Verfügung gestellten Belegmuster sowie sonstige, in Zusammenhang mit der Erfüllung des jeweiligen Auftrages entstandenen Arbeiten unter namentlicher Nennung des Kunden zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen, sofern nicht ein entgegenstehenden Geheimhaltungsinteresse des Kunden besteht und dieses ausreichend kommuniziert wurde. Etwaige sonstige Rechte Dritter muss der Anbieter hierbei beachten.
9. Haftung und Gewährleistung
9.1 Der Anbieter haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine Ausnahme gilt nur für die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) resultieren Schäden, sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für die der Kunde auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt wurden, übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung, da dieser hier nur in der Rolle als Vermittler tätig wird.
9.3 Mit Abnahme des Werkes sowie Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen geht die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge auf den Kunden über. Eine Haftung des Anbieters entfällt insoweit.
9.4 Der Kunde hat nach Ablieferung des Werkes dieses zu untersuchen und etwaige offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Anbieter anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Anbieters in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Abnahme des Werkes.
9.5 Der Anbieter haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Kunden zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Kunde selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
9.6 Ebenso haftet der Anbieter nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden vorgesehenen Nutzung. Jedoch wird er ihn auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie dem Anbieter bei Ausführung des Auftrages bekannt werden.

10. Kündigung
10.1 Bei Kündigung eines erteilten Auftrages sind bereits erbrachte Teilleistungen dem Anbieter nach einem Stundensatz von 120 Euro zu erstatten.
10.2 Mit Bezahlung dieser Teilleistungen erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte, nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich dem Anbieter zurückzugeben.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Berlin.
AGB Stand: 01.08.2024 © Vervielfältigung verboten
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